Winterdienst = [rg] facility service Düsseldorf

Damit keiner zu Schaden kommt bei Eis, Schnee und Kälte

Winterdienst für Ihre Immobilie

Im Win­ter kann sich der Schnee auf dem Gehweg schnell in eine gefährliche Rutschbahn ver­wan­deln. Unser Win­ter­di­enst schafft Abhilfe. Mit Räum­fahrzeu­gen, Schneeschaufel, Besen, Streu­ma­te­r­ial und jeder Menge Taten­drang sorgt unser geschultes Per­sonal für freie, sichere Wege.

Mit unserem zuver­läs­si­gen Win­ter­di­enst gewährleis­ten Sie die Zugänglichkeit Ihrer Immo­bilie in Düs­sel­dorf, die Verkehrssicher­heit für die Bewohner und Ihre juris­tis­che Sicher­heit.

Rutschfrei durch den Winter

Für Gewer­bekun­den ist ein gut funk­tion­ieren­der Win­ter­di­enst von beson­derer Bedeu­tung.

Er stellt den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens auch bei Schnee, Eis und Schneematsch sicher und ver­hin­dert, dass Sie finanzielle Ein­bußen durch Still­stand hin­nehmen müssen.

Gerne stellen wir Ihnen ein maßgeschnei­dertes Ange­bot zusam­men. Als langjähriger Hausver­wal­ter ken­nen wir alle rechtlichen Grund­la­gen und ver­fü­gen über das nötige Know-how.

Winterdienst Icons

Öffentlich-rechtliche Schneeräumpflicht und Streupflicht
vs. Privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht

Winterdienst - Schneeräumen

Als Grund­stücks­be­sitzer unter­liegen Sie der öffentlich-rechtlichen Schneeräum- und Stre­upflicht und müssen dafür Sorge tra­gen, dass der, an Ihr Grund­stück unmit­tel­bar angren­zende, Gehweg von Schnee und Eis befreit sowie gestreut wird.

Diese Pflicht wird regional unter­schiedlich definiert und nicht durch ein ein­heitliches bun­desweites Gesetz geregelt.

Die pri­va­trechtliche Verkehrssicherungspflicht hinge­gen besagt, dass Eigen­tümer ihr Grund­stück räu­men und streuen müssen, sofern es darauf einen „eröffneten Verkehr“ gibt. Das ist bere­its dann der Fall, wenn ein Postzusteller das Grund­stück betreten muss, um an den Briefkas­ten zu gelan­gen.

Die Räum- und Stre­upflicht kann sowohl auf die Mieter als auch an Dien­stleis­ter über­tra­gen wer­den. Der Ver­mi­eter / Haus­be­sitzer muss aber sich­er­stellen, dass der Auf­gabe nachgekom­men wird, um im Falle eines Unfalls die Haf­tung auszuschließen.

Mit dem raumgut Winterdienst

bestens informiert in puncto Räum- & Streupflicht

Wer meint es gäbe in Deutsch­land eine all­ge­meine Regelung in Sachen Räum- und Stre­upflicht der irrt.

Natür­lich sind diverse Regeln vorgegeben, aber am Ende sollte man besser auf Num­mer sicher gehen und sich bei der jew­eili­gen Stadt- oder Gemein­de­v­er­wal­tung über die spez­i­fis­chen Vor­gaben der Streu- und Räumpflicht erkundi­gen.

Über­lassen Sie also nichts dem Zufall und ver­trauen Sie auf unser kom­pe­tentes Team — damit am Ende keiner zu Schaden kommt.

Was es u.a. zu beachten gibt:

Die zeitlichen Vor­gaben
Werk­tags muss i.d.R. bis 7.00 Uhr der Gehweg frei sein, am Woch­enende 1–2 std später.

Das ver­wen­dete Streumit­tel
Umwelt­fre­undlicher Sand oder Split
eignen sich für das Streuen auf Gehwegflächen. Die Ver­wen­dung von chemisch belastetem Streusalz ist nicht erlaubt. Dies darf nur noch in Aus­nah­me­fällen an bren­zli­gen Stellen wie bspw. Trep­pen ver­wen­det wer­den.

Schneeräumen

Freigeräumte Fläche — Wohin mit dem Schnee?
Die freigeräumten Gehwege müssen eine Min­dest­bre­ite von 1,20m* haben. Der Schnee sollte an den Straßen­rand geschippt wer­den und darf nur von Gehwe­gen dor­thin gelan­gen — nicht von Grund­stücken!

* Genaue Infor­ma­tio­nen ent­nehmen Sie bitte aus dem Inter­net­por­talen Ihrer Stadt / Gemeinde. 1,20m bezieht sich auf die Min­dest­bre­ite deutsch­landweit.


Maike Kopatz - Koordinatorin der Gebäudereinigung

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie Fra­gen zu unseren Leis­tun­gen in Düs­sel­dorf haben oder ein indi­vidu­elles Ange­bot wün­schen, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tieren.

Wir ste­hen Ihnen jed­erzeit zur Ver­fü­gung – tele­fonisch oder über unser Kon­tak­t­for­mu­lar. Ihre Zufrieden­heit ist unser ober­stes Ziel, und wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!