Im Winter kann sich der Schnee auf dem Gehweg schnell in eine gefährliche Rutschbahn verwandeln. Unser Winterdienst schafft Abhilfe. Mit Räumfahrzeugen, Schneeschaufel, Besen, Streumaterial und jeder Menge Tatendrang sorgt unser geschultes Personal für freie, sichere Wege.
Mit unserem zuverlässigen Winterdienst gewährleisten Sie die Zugänglichkeit Ihrer Immobilie in Düsseldorf, die Verkehrssicherheit für die Bewohner und Ihre juristische Sicherheit.
Für Gewerbekunden ist ein gut funktionierender Winterdienst von besonderer Bedeutung.
Er stellt den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens auch bei Schnee, Eis und Schneematsch sicher und verhindert, dass Sie finanzielle Einbußen durch Stillstand hinnehmen müssen.
Gerne stellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zusammen. Als langjähriger Hausverwalter kennen wir alle rechtlichen Grundlagen und verfügen über das nötige Know-how.
Als Grundstücksbesitzer unterliegen Sie der öffentlich-rechtlichen Schneeräum- und Streupflicht und müssen dafür Sorge tragen, dass der, an Ihr Grundstück unmittelbar angrenzende, Gehweg von Schnee und Eis befreit sowie gestreut wird.
Diese Pflicht wird regional unterschiedlich definiert und nicht durch ein einheitliches bundesweites Gesetz geregelt.
Die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht hingegen besagt, dass Eigentümer ihr Grundstück räumen und streuen müssen, sofern es darauf einen „eröffneten Verkehr“ gibt. Das ist bereits dann der Fall, wenn ein Postzusteller das Grundstück betreten muss, um an den Briefkasten zu gelangen.
Die Räum- und Streupflicht kann sowohl auf die Mieter als auch an Dienstleister übertragen werden. Der Vermieter / Hausbesitzer muss aber sicherstellen, dass der Aufgabe nachgekommen wird, um im Falle eines Unfalls die Haftung auszuschließen.
Wer meint es gäbe in Deutschland eine allgemeine Regelung in Sachen Räum- und Streupflicht der irrt.
Natürlich sind diverse Regeln vorgegeben, aber am Ende sollte man besser auf Nummer sicher gehen und sich bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die spezifischen Vorgaben der Streu- und Räumpflicht erkundigen.
Überlassen Sie also nichts dem Zufall und vertrauen Sie auf unser kompetentes Team — damit am Ende keiner zu Schaden kommt.
Die zeitlichen Vorgaben
Werktags muss i.d.R. bis 7.00 Uhr der Gehweg frei sein, am Wochenende 1–2 std später.
Das verwendete Streumittel
Umweltfreundlicher Sand oder Split eignen sich für das Streuen auf Gehwegflächen. Die Verwendung von chemisch belastetem Streusalz ist nicht erlaubt. Dies darf nur noch in Ausnahmefällen an brenzligen Stellen wie bspw. Treppen verwendet werden.
Freigeräumte Fläche — Wohin mit dem Schnee?
Die freigeräumten Gehwege müssen eine Mindestbreite von 1,20m* haben. Der Schnee sollte an den Straßenrand geschippt werden und darf nur von Gehwegen dorthin gelangen — nicht von Grundstücken!
* Genaue Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Internetportalen Ihrer Stadt / Gemeinde. 1,20m bezieht sich auf die Mindestbreite deutschlandweit.
Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen in Düsseldorf haben oder ein individuelles Angebot wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung – telefonisch oder über unser Kontaktformular. Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel, und wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!